In seiner letzten Sitzung am 17.07.2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem jetzt auch in den Stadien I und II in den Katalog der Kassenleistungen beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums wird dies vsl. zum 01.01.2026 in Kraft treten, da noch neue Gebührenziffern für die Abrechnung geschaffen werden müssen.
Leider bleibt die Kostenerstattung durch die Kassen wie schon bisher beim Lipödem Grad III an einige Voraussetzungen gebunden, allerdings mit leichten Modifizierungen.
Informationen zum Beschluss und zu den nötigen Voraussetzungen finden Sie hier:
Pressemitteilung des G-BA vom 17.07.2025
Beitrag im Deutschen Ärzteblatt vom 17.07.2025
Gerne können wir offene Fragen im Rahmen des nächsten geplanten Kontrolltermins miteinander besprechen. Bitte haben Sie Verständis dafür, dass ich zu dieser Thematik aus Zeitgründen keine Extratermine anbieten kann. Für die Antragsstellung bei einem Chirurgen genügt von unserer Seite in der Regel ein ärztlicher Bericht der letzten Untersuchung mit der Diagnose Lipödem. Bitte wenden Sie sich hierfür an meine Mitarbeiterinnen.