Hier finden Sie Neuigkeiten rund um meine Praxis.

Rückkehr zum Normalbetrieb

Liebe Patientin, lieber Patient,

Nachdem wir in den letzten Wochen viel über den Umgang mit Covid-19 gelernt und die Hygienemaßnahmen in der Praxis der neuen Herausforderung angepasst haben, können wir zum Normalbetrieb zurückkehren.

Ich empfehle allen Patienten ausdrücklich, die geplanten Termine wieder wahrzunehmen und, falls verordnet, auch die Entstauungsbehandlungen und manuellen Lymphdrainagen wieder vollumfänglich durchzuführen, um eine Verschlechterung chronischer Venen- oder Lymphprobleme zu vermeiden.

Dr. Martin Sicklinger

Praxisbetrieb während der Corona-Krise

Liebe Patientin, lieber Patient!

Die aktuelle COVID19-Pandemie betrifft uns alle. Um ein volles Wartezimmer zu vermeiden, sind momentan bis auf wenige Ausnahmen keine physikalischen Entstauungen in der Praxis mehr möglich. Nach den Osterferien wird die Lage dann neu bewertet. Sprechstundentermine werden dagegen weiterhin planmäßig durchgeführt. Patienten über 80 und / oder mit Vorerkrankungen der Lunge empfehle ich aber eine Verschiebung des Termins, so fern es sich nicht um akute Beschwerden handelt.

Sollten Sie an akuten Atemwegsbeschwerden leiden, so bitte ich Sie darum zu Hause zu bleiben und telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen. Weitere evtl. notwendige Maßnahmen können dann besprochen werden.

Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie gut und möglichst infektionsfrei durch die nächsten Wochen und Monate kommen!

Dr. Sicklinger und Team

Manuelle Lymphdrainagen beim Lipödem jetzt Kassenleistung

Seit 01.01.2020 werden manuelle Lymphdrainagen für Lipödempatientinnen auch dann bezahlt, wenn (noch) kein zusätzliches Lymphödem besteht. Beim Lipödem in allen Erkrankungsstadien ist die Verordnung außerhalb des Regelfalls von Anfang an möglich, d.h. für 3 Monate im Voraus und ohne das bislang obligatorische Pausenquartal.

Rezepte gibt es zu unseren Öffnungszeiten an der Anmeldung. Gerne können Sie mich im Rahmen der nächsten Kontrolluntersuchung auch auf die Thematik ansprechen.

Liposuktion bei Lipödem Grad III wird Kassenleistung

In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem Grad III in den Katalog der Kassenleistungen beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums wird dies vsl. zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Informationen zum Beschluss und zu den nötigen Voraussetzungen finden Sie hier:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/811/

Für Patientinnen mit Lipödem Grad I und Grad II wird die Liposuktion leider in den nächsten Jahren keine Kassenleistung, da das Ergebnis der geplanten Studie abgewartet werden muss. Es besteht jedoch im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2019 die Möglichkeit sich für die Teilnahme an der Erprobungsstudie zu bewerben.

Neues von der geplanten Erprobungsstudie zur Liposuktion beim Lipödem

Das Zentrum für klinische Studien (ZKS) der Uniklinik Köln sowie die Hautklinik der Universität Darmstadt sollen die Studie offenbar leiten. Die Durchführung erfolgt dann in noch auszuwählenden Studienzentren. Die ersten Probandinnen könnten dann Anfang nächsten Jahres operiert werden.

Die Anmeldung soll über eine zentrale Stelle erfolgen, die leider auch noch nicht näher definiert ist. Interessant ist das Vorhaben, dass die Krankenkassen ihre versichterten Lipödempatientinnen aktiv anschreiben und über die Möglichkeit der Anmeldung informieren sollen. Ob das wohl funktioniert?

Hier der Link zum Thema:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102559/Erprobungsstudie-soll-offene-Frage-zum-Nutzen-der-Liposuktion-bei-Lipoedem-klaeren