In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem Grad III in den Katalog der Kassenleistungen beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums wird dies vsl. zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Informationen zum Beschluss und zu den nötigen Voraussetzungen finden Sie hier:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/811/
Für Patientinnen mit Lipödem Grad I und Grad II wird die Liposuktion leider in den nächsten Jahren keine Kassenleistung, da das Ergebnis der geplanten Studie abgewartet werden muss. Es besteht jedoch im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2019 die Möglichkeit sich für die Teilnahme an der Erprobungsstudie zu bewerben.